Zollfreigebiete

Zollfreigebiete
sind:
1. deutsche Schiffe und deutsche Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehoren;
2. die Insel Helgoland;
3. die Freihafen;
4. die Gewasser und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Zollgrenze.

Maritimes Wörterbuch. 2013.

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